ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen
 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen. 2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.  

§ 2 Vertragsbestandteile

 
Als Vertragsbestandteile gelten:
1. die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellung,
  2. das genaue Tätigkeitsverzeichnis.  

§ 3 Art und Umfang der Leistung

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach und fristgerecht auszuführen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuwenden. 2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Reinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht.  
3. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer, die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege und Behandlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
4. Der Auftragnehmer haftet für Personen-,Sach und Bearbeitungsschäden (eventuelle Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschäden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung über die nachgewiesene Haftpflichtversicherungssumme hinaus ist ausgeschlossen. Schäden werden dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens aber nach max. 5. Tagen, mithin ohne schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  5. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben. 6. Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung.  

§ 4 Zusätzliche Leistungen

Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.  

§ 5 Auftragserfüllung/Abnahme

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen begründete Einwendungen erhebt.  

§ 6 Aufmaß und Preis

1. Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend dem Leistungsverzeichnis auszuweisen. 2. Die Flächenermittlungen werden anhand der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ermittelt. Die Flächenaufstellung ist für beide Seiten rechtsverbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss Beanstandungen schriftlich abgegeben werden. Bei Beanstandungen sind die Flächen gemeinsam neu aufzunehmen und die Änderungen bekannt zu geben. Sie gelten von Vertragsbeginn an. 3. Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich machen oder stark behindern. 4. Die Flächen und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten rechtsverbindlich. 5. Sofern sich die Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen, kann der Auftragnehmer die Preise dementsprechend anpassen. Wirksam wird die Preiserhöhung mit dem Wirksamwerden der Tariflohnerhöhungen.  

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag tritt zu dem auf der Vorderseite angegebenen Zeitpunkt in Kraft und läuft auf bei Dauerschuldverhältnissen auf unbestimmte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Quartals. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach den üblichen Werkvertragsregelungen unberührt.  

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.  

§ 9 Änderungen des Vertrages / Schriftform

Falls gesetzliche Änderungen eintreten, die das Vertragsverhältnis inhaltlich wesentlich verändern, kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen vom Auftragnehmer gekündigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.  

§ 10 Zahlungsbedingungen / Verzug

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart. 2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig. 3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.  

§ 11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Vertragspartner welche keine Verbraucher i.S.d § 13 BGB sind, ist der Sitz des Auftragsnehmers in 99974 Mühlhausen (Thüringen). Für Verbraucher i.S.d § 13 BGB gel-ten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.  

§ 12 Datenspeicherung

Der Auftraggeber ist erklärt sein Einverständnis, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, beim Auftragnehmer gespeichert und verwaltet werden.